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Wann macht ein Solar-Terrassendach Sinn?

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Die Nutzung von Sonnenenergie wird hierzulande immer beliebter. Ein Terrassendach bietet die Möglichkeit, diese Nutzung auszubauen. Schließlich handelt es sich dabei um eine weitere Fläche, die mit Solarmodulen bestückt werden könnte. Aber ist es wirklich sinnvoll, ein Solar-Terrassendach zu errichten? Oder behindert es sogar die eigentliche Funktionalität der Terrassendächer? Wir klären auf.

Welche Terrassenüberdachungen sind grundsätzlich geeignet?

Zunächst wollen wir die verschiedenen Arten der Überdachungen einmal etwas näher betrachten. Die Grundüberlegung ist also, welches Dach sich grundsätzlich für eine Photovoltaik-Anlage eignet. Hierbei sind die Größe, die Form und die Beschaffenheit zu bedenken. Zudem muss geklärt werden, ob beispielsweise Dachbeschichtungen sinnvoll sind, die eine bessere Lichtreflexion ermöglichen und damit die Effektivität der Anlage erhöhen würden.

Feste Terrassenüberdachung

Sie ist sehr stabil und als Dach werden für gewöhnlich feste Platten eingesetzt. Grundsätzlich ist diese Art der Beschattung am ehesten geeignet.

Vordach

Ein Vordach ist mehrheitlich recht klein. Die Fläche wird somit zu gering. Es ist zudem so nah am Haus, dass keine ausreichende Sonnenbestrahlung möglich ist.

Grundsätzlich ist also die feste Terrassenüberdachung am ehesten geeignet. Allerdings muss dabei bedacht werden: Der Lichteinfall unterhalb des Terrassendachs wird durch die Solarmodule gemindert. Eine Alternative wären lichtdurchlässige Module, diese sind allerdings noch sehr teuer. Die Konstruktion muss zudem das zusätzliche Gewicht stemmen können und auch die Luftzirkulation sollte weiterhin gewährleistet werden.

Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung mit Solarmodulen?

Tatsächlich ist die Regelung, ob eine Genehmigung eingeholt werden muss, vom Bundesland und oftmals sogar von der Gemeinde abhängig. So kommt es häufig vor, dass im Nachbardorf andere Regeln gelten, als beim eigenen Heim. Hier die allgemeingültige Antwort: Beim zuständigen Bauamt nachfragen (persönlich, per Mail oder Telefon), ob die Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung erfordert.

Grundsätzlich kann zwischen mehreren Sachverhalten unterschieden werden. Ein und dieselbe Überdachung kann in drei verschiedenen Ortschaften drei verschiedene Wege der Legimitation benötigen:

  • Keine Meldung – Für den Bauherrn ist es am einfachsten, wenn gar keine Meldung beim Amt gemacht werden muss. Häufig ist dies jedoch unklar, so dass automatisch eine Anfrage beim Amt eingehen wird. Je nach Antwort des Mitarbeiters sollten die Fronten geklärt sein.
  • Anzeige – Immer noch sehr leicht und unkompliziert geht eine Anzeige von der Hand. Hier wird dem Bauamt das Vorhaben mitgeteilt.
  • Baugenehmigung – Ist eine Baugenehmigung erforderlich, so sollte diese auch eingeholt werden. Wird der Bau vom Terrassendach ohne Genehmigung begonnen, so kann bei einer Anzeige eine Buße von Seiten der Behörde erstellt werden. Auch der Rückbau steht dann zur Debatte.

Um eine Anzeige auszuschließen, ist es oftmals auch ratsam, das Bauvorhaben mit den direkten Nachbarn abzusprechen. Oftmals spielen hierbei auch die Ausmaße des Vorhabens eine Rolle. Bei einer Größe ab 30 Kubikmetern beginnt häufig die Genehmigungspflicht. Während die Höhe, Breite und Länge maßgeblich sein kann, ist das Material (Holz, Aluminium, Stahl oder Glas) nebensächlich.

Es sollte also immer eine schriftliche Bestätigung eingeholt werden, die zu den Unterlagen geheftet werden kann. Dann ist es möglich, die Terrasse rechtssicher zu überdachen, ohne bei einem späteren Anruf vom Bauamt an die Decke zu springen.

Übrigens: Ein Großteil der Überdachungen in Deutschland ist höchstwahrscheinlich ohne Baugenehmigung aufgestellt worden. Teilweise, weil diese auf Nachfrage nicht nötig war, aber auch weil einfach nicht gefragt wurde. Das Amt wird dann nur durch eine Anzeige von dem Bauvorhaben erfahren. Natürlich ist es jedem selbst überlassen, ob bei der Baubehörde nachgefragt wird. Wir können nur empfehlen den gesetzeskonformen Weg zu gehen und somit eine Anzeige und Sanktionen für das eigene Bauprojekt auszuschließen.

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