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Worauf Sie achten sollten, wenn Sie einen Energieberater für Ihre Immobilie suchen

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Ganz gleich, ob Sie den Erwerb eines Bestandsobjektes, einen Neubau oder eine Sanierung planen: Sie brauchen einen professionellen Energieberater, um sich in der Vielzahl der möglichen Maßnahmen und in den Förderrichtlinien zurechtzufinden.

Energieberater: Das steckt hinter der Berufsbezeichnung

Achtung, hier ist Vorsicht geboten, denn die Berufsbezeichnung Energieberater ist nicht geschützt. Das bedeutet, dass keine bestimmte Qualifikation vorliegen muss, um den Titel Energieberater zu erwerben. Und im Umkehrschluss bedeutet das auch, dass es keine einheitlich geregelte Ausbildung für dieses Berufsbild gibt.

Dennoch können Sie sich vorab ein Bild von der Professionalität Ihres Vertragspartners machen, indem Sie sich zunächst die Referenzen ansehen. Weiterhin prüfen Sie anhand der EEE-Liste der Deutschen Energieagentur (dena), ob Ihr Wunschbetrieb zu den sogenannten Energie-Effizienz-Experten (EEE) gehört.

Die Liste wird im Auftrag der Bundesregierung geführt und stellt sicher, dass die registrierten Energieberater über die erforderlichen Qualifikationen und/oder Fortbildungen zur Ausübung bestimmter Tätigkeitsbereiche verfügen. Wenn Ihr Wunschbetrieb gelistet ist, können Sie sicher sein, dass eine ausführliche Beratung zum Angebot dieser gehört.

Finden Sie Ihren Partner nicht in der EEE-Liste, muss das kein Negativmerkmal sein. Die Mitarbeiter vieler kleiner Betriebe verfügen trotzdem über die erforderlichen Kenntnisse und haben sich diese von einer renommierten Institution, wie beispielsweise der Industrie- und Handelskammer, zertifizieren lassen. Ein offenes Gespräch und ein Blick auf die zugrundeliegende Ausbildung (z. B. ein Architektur-Studium oder ein IHK-Meistertitel) verschaffen noch mehr Klarheit.

Das sind die Aufgaben eines Energieberaters

Energieberater haben einen großen und sehr wichtigen Aufgabenbereich. Ihre Arbeit wirkt sich direkt auf die Herstellungs- und auch die laufenden Kosten Ihres Wohngebäudes sowie die Möglichkeit, Fördergelder zu erhalten, aus.

Die Tätigkeitsfelder im Überblick:

  • Errechnung des Energieverbrauchs eines Gebäudes
  • Begutachtung von Immobilien hinsichtlich deren Energieeffizienz
  • Erarbeitung von Sanierungsmaßnahmen
  • Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP)
  • Baubegleitung
  • Beratung zu Fördergeldern
  • Mitwirkung an der Beantragung von Fördergeldern
  • Erstellung von Energieausweisen

Die Grundsätze der Zusammenarbeit

Energieberater und Bauherren verbringen viel Zeit miteinander und daher sollten beide Vertragsparteien Wert auf eine professionelle Zusammenarbeit legen. Sie als Bauherr dürfen sich darauf verlassen, dass Ihr Energieberater in Ihrem Sinne handelt und keinerlei Verkaufsdruck für bestimmte Produkte unterliegt.

Der Energieexperte an Ihrer Seite unterbreitet Ihnen lösungsorientierte und auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Vorschläge. Die Entscheidung über die Durchführung der Maßnahmen verbleibt selbstverständlich bei Ihnen.

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt der Zusammenarbeit:

  • Kostenbewusstsein
  • Kostenminimierung
  • Optimierung der Energieeffizienz
  • Durchführbarkeit der Maßnahmen
  • Erforderlichkeit der Maßnahmen
  • Finanzierbarkeit
  • Vertrauen
  • Empathie
  • Flexibilität

Staatliche Zuschüsse für die Inanspruchnahme einer Energieberatung

Vorab sei gesagt, dass Sie zunächst allein für das Honorar Ihres Energieberaters aufkommen müssen. Nach Beendigung der Maßnahmen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Zuschüsse beantragen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sieht folgende erstattbare Beträge (Stand 01.2024), gestaffelt nach der Anzahl der Wohneinheiten, vor:

  1. Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser: 80 % des förderfähigen Honorars, aber maximal 1300,00 Euro
  2. Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten: 80 % des förderfähigen Honorars, aber maximal 1700,00 Euro
  3. zusätzlich bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): 500,00 Euro einmalig, wenn die Beratungsresultate auf einer Eigentümerversammlung präsentiert werden

Fazit

Wenn Sie sich die Frage stellen, ob Sie beim Neubau, Kauf oder der Sanierung auch auf die Energieberatung verzichten könnten, ist diese grundsätzlich zwar mit Ja zu beantworten – aber nicht guten Gewissens.

Die Inanspruchnahme einer professionellen Energieberatung und Begleitung der jeweiligen Maßnahmen garantiert Ihnen nämlich hohe Fachkompetenz bei gleichzeitiger Einbeziehung Ihrer persönlichen Lebensumstände sowie die optimale Ausschöpfung staatlicher Fördermöglichkeiten.

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