Unsere Gesellschaft wird immer älter. Dies bringt auch einen stetig steigenden Bedarf an stationärer sowie ambulanter Pflege mit sich. Doch Pflege ist zeitintensiv und daher teuer. Zum Glück muss nicht alles selbst bezahlt werden. Denn: Grundsätzlich gilt, dass ein wesentlicher Teil dieser Kosten durch die Pflege- sowie Krankenkasse getragen wird, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Die Höhe der Gesamtkosten hängt selbstverständlich von der Art und Häufigkeit der nötigen Hilfen ab. Schauen wir uns das Ganze doch einmal etwas genauer an.
Pflegekosten für die unterschiedlichen Pflegearten
Generell wird zwischen der sogenannten Behandlungspflege (wie etwa Insulingabe oder Verbandswechsel) und der Grundpflege unterschieden. Letztere umfasst das Waschen, Kleiden, die Nahrungsaufnahme, die Mobilität und die Hauswirtschaft. Soll die Behandlungspflege durch Fachpersonal erledigt werden, muss sie ärztlich verordnet werden und wird nach Bewilligung durch die Krankenkasse bezahlt.
Die Grundpflege wiederum wird durch die Pflegekasse bezahlt, sofern eine Pflegestufe vorliegt. Wenn diese Art der Versorgung von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird, werden sogenannte Leistungskomlexe bei der Kasse abgerechnet. Diese Leistungkomplexe sind ein Bestandteil der Pflegekasse-Leistungen. Sie enthalten ein ganzes Paket an Hilfestellungen, die vom Arbeitsablauf her zusammengehören und daher die ambulanten Pflegekosten maßgeblich beeinflussen.
Ein Beispiel dafür ist der Komplex „Ganzwaschung“: Hier werden Waschen oder Duschen oder Baden sowie Mund-, Zahn- und Lippenpflege, Rasieren, Hautpflege, Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen), Nagelpflege, An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken sowie das Vorbereiten bzw. Aufräumen des Pflegebereiches zusammengefasst. Der Pflegedienst bekommt dafür einen festen Betrag, der je nach Bundesland leicht variieren kann.
Wenn die zu pflegende Person jeden Tag eine solche Ganzwaschung erhalten soll (es gibt auch noch die Teilwaschung sowie diverse weitere Komplexe), so wird für dieses fiktive Beispiel ein Betrag von ca. 550 Euro im Monat fällig.
Weiterführende Pflegeleistungen
Meist reicht das Waschen und Anziehen jedoch nicht aus. Auch das Frühstück muss oft bereitet werden, damit kämen jeden Tag noch ca. 4 – 5 Euro hinzu. Wenn neben der Ganzkörperwäsche, dem Anziehen und Frühstück auch noch Hilfe beim morgendlichen Toilettengang nötig ist, wird ein eigenständiger Leistungskomplex berechnet, der alles zusammenfasst.
Man sollte sich also unbedingt eine Auflistung der Leistungskomplexe vorlegen lassen, wenn man einen ambulanten Pflegedienst beauftragt. Nur so lassen sich die bestmöglichen Pflegekassenleistungen zusammenstellen.
Der Pflegegrad gibt den Ausschlag!
Wenn die entstehenden Kosten vom Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen selbst aufzubringen wären, wäre eine Versorgung hilfsbedürftiger Menschen oft nicht möglich – die Beträge dafür können durchaus im fünfstelligen Bereich liegen. Solche ambulanten Pflegekosten können jedoch deutlich gesenkt werden, nämlich unter Einbeziehung der Pflegeversicherung.
Dabei spielt der Pflegegrad die ausschlaggebende Rolle. Generell gilt hier: Man sollte seine Rechte und Möglichkeiten bezüglich der Pflegeversicherung kennen, denn eine fairer bzw. höherer Pflegegrad ist der beste Weg, die Pflegekosten zu senken.
Für jede Art von Einschränkungen, egal ob körperlicher oder geistiger Natur, gibt es klare Pflegegrad-Vorgaben, an die sich die Gutachter zu halten haben. Weder Gutachter noch Pflegekasse kommen daran vorbei, eine entsprechende Pflegestufe zu vergeben, wenn man deren Spielregeln kennt und nutzt. Erstaunlich viele Betroffene finden sich jedoch mit einer zu geringen (bzw. gar keiner) Einstufung ab und müssen folglich eine (zu) hohe Eigenbeteiligung zahlen. Ein erfahrener Pflegeberater kann hier helfen.
Fazit
Wer sich mit Pflege beschäftigt, merkt schnell: Es geht nicht nur um Zeit, Zuwendung und Organisation, sondern auch um eine ganze Menge Papierkram und Rechenarbeit. Genau deshalb lohnt es sich, die Kosten nicht einfach „laufen zu lassen“, sondern früh zu klären, welche Leistungen tatsächlich gebraucht werden – und wer was übernimmt. Behandlungspflege, Grundpflege, zusätzliche Hilfen im Alltag: Das greift oft ineinander, wird aber unterschiedlich abgerechnet und finanziert. Gerade bei ambulanter Versorgung macht es einen großen Unterschied, welche Leistungskomplexe vereinbart werden und wie sie sich über den Monat summieren. Wer hier Transparenz einfordert und sich die einzelnen Bausteine verständlich erklären lässt, schützt sich vor unangenehmen Überraschungen und kann die Unterstützung passgenauer zusammenstellen.
Am Ende entscheidet jedoch vor allem die Einstufung in den Pflegegrad darüber, wie hoch die eigene Belastung ausfällt. Eine zu niedrige Einstufung bedeutet schnell: zu wenig Zuschüsse, zu viel aus eigener Tasche. Darum sollte man den Antrag nicht „nebenbei“ stellen, sondern gut vorbereitet angehen, Einschränkungen konsequent dokumentieren und beim Begutachtungstermin nichts beschönigen – auch wenn es Überwindung kostet. Pflege soll den Alltag erleichtern, nicht zusätzlich belasten. Wer seine Ansprüche kennt, Leistungen sinnvoll kombiniert und sich bei Bedarf Unterstützung durch eine Pflegeberatung holt, kann die Versorgung nicht nur besser organisieren, sondern auch finanziell spürbar entlasten. So bleibt mehr Luft für das, worauf es im Pflegealltag wirklich ankommt: Sicherheit, Würde und eine verlässliche Hilfe, die im Alltag funktioniert.